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Energiegenossenschaften

Energiegenossenschaften


Die Bürgerenergiegenossenschaft besitzt in Deutschland eine lange Tradition. Vor allem in wenig besiedelten ländlichen Gegenden gründeten sich um das Jahr 1900 zahlreiche Genossenschaften, um eine elektrische Grundversorgung dort zu gewährleisten, wo für die noch junge Energieversorgerbranche kein wirtschaftliches Interesse bestand. Die folgende Entwicklung und Betreuung der Verteilernetze durch regionale Großversorger machte die Rechtsform der Genossenschaft im Energiebereich bis auf wenige Ausnahmen überflüssig.

Veränderungen in Folge des EEG


Mit der Öffnung der Energiemärkte und der damit verbundenen Möglichkeit der freien freien Wahl eines Stromanbieters wurde das Modell der Genossenschaft erneut attraktiv. In Folge der Energiewende, gefördert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), stiegen genossenschaftliche Neugründungen rasant.

Bioenergiedörfer


Nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches im Jahr 2014 ging die Anzahl der genossenschaftlichen Neugründungen im Erzeugerbereich zu Gunsten von Bürgerenergiegesellschaften (Rechtsform GmbH & Co. KG) wieder zurück.
Heute werden vor allem kooperativ geführte Bioenergiedörfer als genossenschaftliche Gründung gesehen. Diese mit Zielsetzung einer ganzheitlichen, unabhängigen Versorgung. Im städtischen Bereich wurden Gründungen von Bürgerenergiegenossenschaften gesehen mit Zielsetzung bürgerschaftlicher Beteiligung an Stadtwerken bzw. Übernahme von Gas- & Stromnetzen.

Die Thematik um die Zukunft der Energiegenossenschaft ist aus aktueller Sicht durchaus komplex. Auf der Ebene des Gesetzgebers sind in den kommenden Jahren "Neujustierungen" absehbar. Die Gründung einer Energiegenossenschaft erfordert umfassende Analyse, Planung und Beratung.
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