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Gründungsberatung

Die Renaissance der Genossenschaft


Noch vor wenigen Jahren wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft „gefühlt“ als Auslaufmodell gesehen. In den alten Bundesländern galt sie als Relikt der frühen Aufbaujahre.
In den neuen Bundesländern hat, historisch bedingt, vor allem die Form der Wohnungsbaugenossenschaft (ehem. AWG) großflächig überlebt.

In Folge der zahlreichen wirtschaftlichen Veränderungen erlebt die Genossenschaft eine Renaissance. Vor allem im Bereich des Handwerks, aber auch im sozialen Bereich, ist die Anzahl neu gegründeter Genossenschaften gestiegen.
Die bundesweit gespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt erfordert in den kommenden Jahren massive Neuprojektierungen im kommunalen Wohnungsbau. Auch hier ist eine Neubelebung der Rechtsform Genossenschaft absehbar.

Der Mitteldeutsche Prüfungsverband als Strategiepartner


Als langjährig aktiver Prüfungsverband verstehen wir uns nicht als reine steuerliche Vertretung. Wir stehen als strategischer Partner & Konzeptberater fest an der Seite unserer Mitglieder.

Der MDP e.V. begleitet Sie aktiv


Die Rechtsform der Genossenschaft wurde vom Gesetzgeber bewußt als Sonderform im wirtschaftlichen Kreislauf angelegt. Dies erfordert bereits in der Gründungsphase die Erfüllung zahlreicher Bedingungen (z. Bsp die richtige Formulierung der Satzung). Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihr Vorhaben. Wir zeigen Wege und Möglichkeiten und wir navigieren rechtssicher die Gründungsphase Ihrer Genossenschaft.

Der MDP e.V. begleitet Ihr Gründungsvorhaben vom ersten Tag.
Sie haben Fragen zur Gründung einer Genossenschaft?
Wir beraten Sie gern.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Richtig Gründen


Auf den ersten Blick ist die Gründung einer Genossenschaft nicht kompliziert. Bereits drei Gründungsmitglieder, eine entsprechende Satzung und die Wahl eines Vorstandes (ggf. Aufsichtsrates) genügen, um eine Genossenschaft i.G. in Kraft zu setzen.

Trotzdem sollten Gründungswillige beachten, dass auch die einzutragende Genossenschaft eine Unternehmung ist, welche betriebswirtschaftlichen Vorgaben unterliegt. Eine wirtschaftliche und personelle Planung, wie auch die genaue (Vor)Formulierung der gemeinschaftlichen Ziele inklusive der Erstellung eines Businessplanes ist die für genossenschaftlichen Gründer absolute Pflicht.

Als Prüfungsverband haben wir zahlreiche Gründungen (regional und überregional) begleitet. Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Gründungsberatung beim MDP e.V.

Fakten im Überblick:
Gründungsmitglieder
Mindestens drei Mitglieder sind für die Gründung einer Genossenschaft erforderlich.

Satzung
Die Erstellung einer genossenschaftlichen Satzung ist Pflicht.

Gründungskapital
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapitalausstattung.

Beurkundung
Eine notarielle Beurkundung der Satzung, wie auch des Gesellschaftervertrages ist nicht erforderlich.