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Gründungsgutachten

Gründungsgutachten


Das ausformulierte Gründungsgutachten ist das finale Ergebnis der Gründungsprüfung. Ziel des Gründungsgutachtens ist die Abgabe eines zuverlässigen Urteils über die künftige Lebens,- Leistungs- und Zahlungsfähigkeit der einzutragenden Genossenschaft.

Das Gründungsgutachten ist also Bestätigung, oder auch Ablehnung der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der geprüften Genossenschaft in Gründung.

Der MDP e.V. betreut seine Mitglieder mit Strategie & Kompetenz.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bedeutung:

Die Gründungsprüfung und die abschließende Erstellung eines Gründungsgutachtens durch einen externen Prüfungsträger stellt eine Besonderheit der Rechtsform Genossenschaft im Vergleich zu anderen unternehmerischen Rechtsformen dar.
Das Gründungsgutachten ist eine herausragende Hilfestellung und Sicherheitsmaßnahme für die Gründer.