Ihre Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung ist Kern jeder genossenschaftlichen Gründung. Die Mindestanzahl von drei Mitgliedern als Gründer ist für die Gründungsversammlung erforderlich.
Vor bzw. zu Beginn der Gründungsversammlung sollte noch einmal der gemeinschaftliche Zweck und die Ziele der künftigen Genossenschaft im Detail formuliert werden. Weiterhin sollten im Rahmen der Versammlung sämtliche Details des Geschäftsplanes für die beschließenden Mitglieder final erläutert werden.
Die Teilnahme eines Prüfungsverbandes an der Gründungsversammlung ist keine Pflicht. Wir empfehlen aber grundsätzlich diese Teilnahme, da der bzw. die Vertreter des Prüfungsverbandes als neutrale Fachstimme in der Versammlung mediatorisch wirken können.
Auch können im direkten Kontakt und vor Beschlussfassung noch etwaige betriebswirtschaftliche Fragen (z. Bsp. Nachschusspflicht und Geschäftsanteile), wie auch informelle und strategische Fragen (z. Bsp. zu Fördermitteln / Sitz der Genossenschaft, Krediten und Steuern) direkt in der Versammlung beantwortet werden.
Mit Beschluss / Unterzeichnung der Satzung und der abschließenden Wahl der Gremien wird die Genossenschaft in Kraft gesetzt.
Der MDP e.V. begleitet Ihr Gründungsvorhaben vom ersten Tag.
Sie haben Fragen zur Gründung einer Genossenschaft? Sie möchten, daß wir Ihre Gründungsversammlung beratend begleiten?
Wir beraten und begleiten Sie gern und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Kontaktieren Sie uns!
Ein Hinweis
Aus Erfahrung wissen wir, daß bei genossenschaftlichen Gründungen die Ziele fast immer sehr gut formuliert werden. Die schwierigen Fragen zum möglichen Ausschluss von Mitgliedern, Kündigungsfristen und auch Fahrpläne zu einer künftigen Liquidierung der Genossenschaft werden oftmals unscharf formuliert. Als Gründungsberater weisen wir unsere Mitglieder immer darauf hin, mögliche künftige Fragen (vom ersten Tag an) zu beantworten.
Teilnehmer:
Mindestens drei Gründer müssen an der Gründungsversammlung teilnehmen
Geschäftsmodell und Satzung:
Gemeinsam wird in der Versammlung das Geschäftsmodell und die Satzung erläutert.
Beschluss:
Gemeinsamer Beschluss über die Satzung
Unterzeichnung:
Durch Unterzeichnung aller Beteiligten wird die beschlossene Satzung in Kraft gesetzt
Gremienwahl:
Wahl des Vorstandes / ggf. Aufsichtsrates
Protokoll:
Übermittlung des Versammlungsprotokolls an alle Teilnehmer nach der Versammlung